Das BMF hat das Schreiben zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2025 veröffentlicht (Az. IV C 5 – S-2378 / 19 / 10002 :002).

Kontakt

Kanzlei Kirchen
+49 2741 . 68400–10

Montag bis Freitag: 8.00–17.00 Uhr

 

Kanzlei Köln
+49 221 . 921292–10

Montag bis Freitag: 8.00–17.00 Uhr

 

info@maetze-stb.de

 

Mandanten-Portal

 

Fernwartung

 

Unternehmen Online

 

Folgen Sie uns

AUSSTELLUNG VON ELEKTRONISCHEN LOHNSTEUERBESCHEINIGUNGEN FÜR KALENDERJAHRE AB 2025

Das BMF hat das Schreiben zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2025 veröffentlicht (Az. IV C 5 – S-2378 / 19 / 10002 :002).