Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils vorangehende Entnahme, die bei dem ausscheidenden Kommanditisten zur Entstehung eines negativen Kapitalkontos führt, zu einer Einlageminderung des Rechtsnachfolgers führt, wenn dieser an dem der Anteilsübertragung nachfolgenden Bilanzstichtag noch nicht als Kommanditist im Handelsregister eingetragen ist (Az. IV R 17/21).

Kontakt

Kanzlei Kirchen
+49 2741 . 68400–10

Montag bis Freitag: 8.00–17.00 Uhr

 

Kanzlei Köln
+49 221 . 921292–10

Montag bis Freitag: 8.00–17.00 Uhr

 

info@maetze-stb.de

 

Mandanten-Portal

 

Fernwartung

 

Unternehmen Online

 

Folgen Sie uns

BFH ZUM ZURECHNUNGSSUBJEKT DES FIKTIVEN GEWINNS NACH § 15A ABS. 3 ESTG

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils vorangehende Entnahme, die bei dem ausscheidenden Kommanditisten zur Entstehung eines negativen Kapitalkontos führt, zu einer Einlageminderung des Rechtsnachfolgers führt, wenn dieser an dem der Anteilsübertragung nachfolgenden Bilanzstichtag noch nicht als Kommanditist im Handelsregister eingetragen ist (Az. IV R 17/21).