BFH: KEINE RELEVANZ DER UNTERNEHMENSIDENTITÄT BEI EINER KAPITALGESELLSCHAFT FÜR DIE FESTSTELLUNG EINES IM WEGE DER ANWACHSUNG VON EINER PERSONENGESELLSCHAFT ÜBERNOMMENEN GEWERBEVERLUSTS

Der BFH entschied, dass ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust nicht dadurch entfällt, dass die Kapitalgesellschaft den verlustverursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert (Az. III R 30/21).

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